Gerd Eger | Steuerberater

Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Der Deutsche Steuerberaterverband hat Dipl.jur., Christoph Egerer, Steuerberater, aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse, praktischer Erfahrung und erfolgreich abgelegter Prüfungen die Anerkennung zur Führung der Bezeichnung

Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)

verliehen.

Die speziellen Kenntnisse auf den Gebieten des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts und des Erbschaftsteuerrechts ermöglichen uns eine ganzheitliche Beratung in folgenden Bereichen:

  • Erbfolge und verweggenommene Erbfolge,
  • Unternehmensnachfolge sowie Unternehmensbewertung,
  • Unternehmensveräußerung,
  • Testamentsvollstreckung im Privat- und Unternehmensbereich.

Die Testamentsvollstreckung ist als ein erbrechtliches Institut in der Lage, die zunehmend komplexer werdenden Nachlassstrukturen und Familienverhältnisse abzuwickeln.

Oberstes Gebot des Testamentsvollstreckers ist, den letzten Willen des Erblassers zielgerichtet auszuführen.

Der Erblasser ist somit in der Lage, durch Einsetzung eines Testamentsvollstreckers die Absicherung seines testamentarischen Willens und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses zu erreichen.